§ 22 Gas NZV
Die gemeinsame Gasnetzkarte wurde im Rahmen der Kooperationsvereinbarung der Netzbetreiber unter maßgeblicher Mitwirkung der Verbände aufgebaut.
Diese grafische Information ist unter folgender Adresse im Internet zu erreichen www.gasnetzkarte.de/index.html
Die Entwicklung eines Bulletin Boards nach § 22 (2) Gas NZV entfällt, da es sich beim Netz der Gasversorgung Torgelow GmbH um ein örtliches Verteilnetz handelt.